| Aufnahmekriterien im Evangelischen Kindergarten Neuruppin (Stand: 2001) |
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Grundvoraussetzung ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen pädagogischem Personal und den Kindern gemäß den Schlüsselzahlen nach Kita-Gesetz und Kita-Personalverordnung (die Struktur der Kinderzahlen - gemäß den Kriterien älter oder jünger als 3 Jahre und erweiterter oder nicht erweiterter Betreuungsbedarf - muß dem vorhandenen pädagogischem Personal mit einer noch zu regelnden maximalen Abweichung entsprechen.) Unter dieser Voraussetzung sind die folgenden Kriterien gleichwertig (es gilt der jeweils aktuelle Stand):
Der Aufnahmeausschuss tagt Anfang März zur Regelung der Nachrücker für die Kinder, die in diesem Jahr schulpflichtig werden. Im Anschluss erhalten die Elternschriftlich eine Benachrichtigung. |