Aufnahmekriterien
im Evangelischen Kindergarten Neuruppin

(Stand: 2001)


Grundvoraussetzung ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen pädagogischem Personal und den Kindern gemäß den Schlüsselzahlen nach Kita-Gesetz und Kita-Personalverordnung (die Struktur der Kinderzahlen - gemäß den Kriterien älter oder jünger als
3 Jahre und erweiterter oder nicht erweiterter Betreuungsbedarf - muß dem vorhandenen pädagogischem Personal mit einer noch zu regelnden maximalen Abweichung entsprechen.)


Unter dieser Voraussetzung sind die folgenden Kriterien gleichwertig (es gilt der jeweils aktuelle Stand):

  • Tätigkeit (auch ehrenamtliche) in der Kirchengemeinde
        (Zur ehrenamtlichen Tätigkeit in der Kirche wäre auch das Engagement in der Kita-Elternvertretung     sowie überhaupt in der Kita zu zählen.)

  • Geschwisterkinder

  • Zugehörigkeit zur evangelischen oder einer anderen Glaubensgemeinschaft

  • Alleinerziehende Eltern

  • Ausländer

  • Kinder aus dem Frauenhaus

  • Warteliste (Liste der kindergartenfähigen Kinder, die bereits einmal nicht aufgenommen werden     konnten)

  • Auslastung der Kita über die gesamte Öffnungszeit

  • Begründete Einzelfallentscheidung des Kita-Ausschusses

  • Über die Aufnahme entscheidet ein Aufnahmeausschuss, der aus Mitgliedern des Kita-Ausschusses besteht.
    Der Aufnahmeausschuss tagt Anfang März zur Regelung der Nachrücker für die Kinder, die in diesem Jahr schulpflichtig werden. Im Anschluss erhalten die Elternschriftlich eine Benachrichtigung.